6. Sie haben bei einem unverschuldeten
Verkehrsunfall das Recht auf einen
unabhängigen
Sachverständigen zur Beweissicherung und
zur
Feststellung von Schadensumfang,
Schadenshöhe,
Wertminderung, Restwert,
Wiederbeschaffungswert
und voraussichtliche Reparaturdauer steht
Ihnen
grundsätzlich das Recht zu, einen
Sachverständigen
frei zu wählen.
Die dadurch entstehenden Gutachterkosten
sind
grundsätzlich von der Versicherung des
Schädigers zu tragen.
Einschränkend gilt jedoch, dass bei
erkennbarem
Bagatellschaden die Kosten für ein
Gutachten grundsätzlich
nicht von der Versicherung übernommen
werden.
Ein Bagatellschaden liegt dann vor, wenn
die Schadenshöhe
700,00 bis 1.000,00 Euro (abhängig vom
Gerichtsbezirk)
nicht überschreitet.
Liegt ein Bagatellschaden vor, reicht
normalerweise
eine Reparaturkalkulation Ihrer
Fachwerkstatt als
Schadensnachweis aus.
Das Sachverständigen-Gutachten ist zudem
Grundlage
der Abrechnung, wenn Sie z.B. Ihr Fahrzeug
nicht
reparieren lassen wollen, da Sie mit dem
ausgezahlten
Geld z.B. ein neues Fahrzeug kaufen
möchten.
7. Welche Rechte Sie bei einem
unverschuldeten
Verkehrsunfall im Totalschadensfall
haben.
Sobald die Reparaturkosten den
Wiederbeschaffungswert
übersteigen, spricht man von einem
Totalschaden.
Auch in diesem Fall können Sie jedoch Ihr
Fahrzeug
in Ihrer Fachwerkstatt reparieren
lassen,
wenn die voraussichtlichen
Reparaturkosten
zzgl. Wertminderung gemäß des
Sachverständigen-Gutachtens den
Wiederbeschaffungswert
Ihres Fahrzeuges nicht mehr als 30 %
übersteigen
und Sie das Fahrzeug weiter nutzen
möchten.
Sollten Sie Ihr Fahrzeug im
Totalschadensfall nicht
reparieren lassen, steht Ihnen Ersatz in
Höhe des
Wiederbeschaffungswertes abzüglich des
Restwertes
Ihres Fahrzeugs zu.
Beachten Sie bitte, dass in diesem Fall die
in dem
Wiederbeschaffungswert üblicherweise
enthaltene
Mehrwertsteuer abgezogen wird.
Nähere Angaben hierzu finden Sie im
Sachverständigen-Gutachten.
Dort ist auch festgehalten, zu welchem
Restwert Sie Ihr
Fahrzeug veräußern dürfen.
8. Welche Rechte Sie bei einem
selbstverschuldeten
Unfall haben
Bei einem selbstverschuldeten Unfall – ob
zum Teil oder
vollständig selbstverschuldet hängen
Ihre Rechte
grundsätzlich vom Inhalt Ihres
Versicherungsvertrages ab.
Prüfen Sie deshalb Ihren Vertrag.
Kontakten Sie im Schadensfall unverzüglich
Ihre
Versicherung.
Dennoch gilt auch hier, dass Sie das Recht
haben,
die Werkstatt Ihres Vertrauens zu wählen
und mit der
Reparatur zu beauftragen.